Die neue Datenschutzverordnung für Büchereien ist leider immer noch ein Thema!
Mit der neuen Datenschutzverordnung welche am 25.05.2018 in Kraft trat, sind wir als Bücherei verpflichtet, dass jeder aktiver Leser einen neuen, um die Anerkennung der neuen Datenschutzverordnung erweiterten Anmeldeschein ausfüllt und unterschreibt.
Sollten Sie das alles schon erledigt haben, brauchen Sie hier nicht weiterlesen!
Aus aktuellen Anlass möchten wir Sie nochmals darauf hinweisen, dass Ihre ausgeliehenen Medien bis zum Stichtag "spätestens zurückgeben am" siehe Ausleihzettel, auch zurückgeben müssen. Der Stichtag ist immer auch ein Ausleihtag. Sollten Sie verhindert sein, ist es wichtig, dass Sie rechtzeitig telefonisch (Anrufbeantworter), per Mail oder in Ihrem Leserkonto (Internet) die Medien verlängern. Nach Ablauf dieses Stichtages ohne Verlängerung erfolgt automatisch eine Mahnung.